Rechtliches Westside

Nachfolgend finden Sie die Teilnahmebedingungen für Wettbewerbe. Abweichende Bestimmungen bei einzelnen Wettbewerben bleiben vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen des ausgeschriebenen Wettbewerbes.  

Wettbewerbsveranstalter: Genossenschaft Migros Aare  

Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden des Direktionsbereichs Real Estate Einkaufscenter, der am Wettbewerb beteiligten Partner, der zuständigen Werbeagentur und des Wettbewerbsveranstalters sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. 

Ablauf des Wettbewerbs: Durch die Teilnahme am jeweils ausgeschriebenen Wettbewerb stimmen Sie den Teilnahmebedingungen zu. Die Details zu den Wettbewerbsbedingungen werden im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben. Unter allen Teilnehmenden werden die Gewinner*innen nach Einsendeschluss durch Zufallsverlosung ermittelt. Die Gewinner*innen werden schriftlich benachrichtigt. 

Gratisteilnahme: Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden. 

Pr​eise: Preise, die von den Gewinner*innen nicht bis spätestens sechs Monate nach Benachrichtigung im Einkaufscenter «Westside» abgeholt wurden, verfallen ersatzlos. Die Preise werden nicht bar ausbezahlt. 

Publikation der Gewinner*innen: Der Wettbewerbsveranstalter weist darauf hin, und Sie nehmen zur Kenntnis, dass im Falle eines Gewinnes Ihr Vorname und der erste Buchstabe Ihres Nachnamens gemäss der jeweiligen Wettbewerbsausschreibung veröffentlicht wird. 

Weitere Bestimmungen: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinner*innen – keine Korrespondenz geführt. 

Die entgeltliche Weitergabe von Wettbewerbsgewinnen ist untersagt. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, entsprechende Wettbewerbsgewinne, sofern möglich, sperren zu lassen. 

Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme möglich. Dabei sind die persönlichen Angaben korrekt und vollständig anzugeben. 

Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. 

Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über CHF 1‘000.- der Verrechnungssteuer unterliegen und der Wettbewerbsveranstalter im Falle der Steuerpflicht je nach Art des Gewinns die Preise und Gewinner der Eidgenössischen Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidgenössischen Steuerverwaltung entrichtet. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung der Preise zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass im Falle eines Wettbewerbspreises in Form einer Einkaufscenter-Geschenkkarte der Maximalbetrag pro Einkaufscenter-Geschenkkarte bei CHF 500.- liegt und der Maximalbetrag pro Person bei CHF 3'000.-.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar unter Datenschutz.  

Gerichtsstand ist der Sitz des Wettbewerbsveranstalters. Es gilt Schweizer Recht.

Die Hausordnung für das Westside kann über den folgenden Link heruntergeladen werden:

  

Geschenkkarten

Die Geschenkkarte ist nur in den Geschäften einsetzbar, welche auf unserer Webseite entsprechend gekennzeichnet sind (siehe "Shopübersicht")  und berechtigt zur Bezahlung des Einkaufs aus dem gesamten Sortimentsangebot. Die Rückzahlbarkeit des Kartenguthabens ist ausgeschlossen. Der Restbetrag wird weitergeführt und kann weder bar ausbezahlt, noch gegen Gutscheine umgetauscht oder einer Kreditkarte gutgeschrieben werden. Die Geschenkkarte ist ab deren Ladung während 5 Jahren gültig, danach verfällt das Guthaben. Die Geschenkkarte kann nicht wieder aufgeladen werden. Der Maximalbetrag pro Einkaufscenter-Geschenkkarte ist CHF 250.-. Der Maximalbetrag pro Kunde/Kundin ist CHF 1'500.- (dies gilt auch für registrierte Geschäftskunden). Siehe AGB.

Bei Verlust oder Diebstahl kann die Karte nicht ersetzt werden. Hotline 058 806 06 00. Saldoabfrage: Geschenkkartenguthaben.

Ein paar wenige Geschäfte akzeptieren aus technischen Gründen die Geschenkkarte nicht. Gerne erstatten wir Ihnen bei den Westside Services in diesem Fall den bezahlten Betrag und buchen diesen von Ihrer Geschenkkarte ab. 

Die AGB finden Sie hier:

 AGB Onlineshop